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Glossar · Recht

Cannabis Social Club

Nicht-gewerbliche Anbauvereinigung (CSC), die für ihre Mitglieder gemeinschaftlich Cannabis anbaut und abgibt.

Cannabis Social Clubs (offiziell: Anbauvereinigungen) sind ein Kernstück des deutschen CanG: eingetragene Vereine mit begrenzter Mitgliederzahl, die gemeinschaftlich anbauen und die Ernte nicht-gewerblich an ihre Mitglieder abgeben.

Es gelten strenge Auflagen: Mengenobergrenzen pro Mitglied, Jugend- und Gesundheitsschutz, Präventionsbeauftragte, Abstandsregeln und Dokumentationspflichten. Wartelisten und Vereinsleben gehören für Mitglieder oft dazu.

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