Mit dem Cannabisgesetz wurde ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum für den Straßenverkehr eingeführt — analog zur 0,5-Promille-Grenze beim Alkohol. Darunter droht in der Regel keine Sanktion allein wegen des Werts, darüber schon.
Wichtig: THC ist im Blut deutlich länger nachweisbar, als die spürbare Wirkung anhält. Wer abends konsumiert, kann am nächsten Morgen nüchtern sein und den Wert trotzdem noch überschreiten. Für Fahranfänger:innen in der Probezeit und beim begleiteten Fahren gilt zudem ein absolutes Verbot.
Die einzige sichere Regel bleibt: konsumiert nicht fahren — und nach dem Konsum ausreichend Zeit lassen. Wer auf Nummer sicher gehen will, plant Fahrten am Folgetag ein oder nutzt Öffis. Verlässliche Details liefern immer die offiziellen Quellen.