Zum Inhalt springen
Nur für Erwachsene ab 18 · Wir verkaufen nichts selbst — alle Produktlinks sind Partnerlinks
Start ProdukteStrainsGrowingMagazinRezepteGlossarCommunityEvents Mein Konto
← Zum Magazin
Recht · 6 Min.

Cannabis am Steuer: Der 3,5-ng-Grenzwert erklärt

Mit dem Cannabisgesetz wurde ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum für den Straßenverkehr eingeführt — analog zur 0,5-Promille-Grenze beim Alkohol. Darunter droht in der Regel keine Sanktion allein wegen des Werts, darüber schon.

Wichtig: THC ist im Blut deutlich länger nachweisbar, als die spürbare Wirkung anhält. Wer abends konsumiert, kann am nächsten Morgen nüchtern sein und den Wert trotzdem noch überschreiten. Für Fahranfänger:innen in der Probezeit und beim begleiteten Fahren gilt zudem ein absolutes Verbot.

Die einzige sichere Regel bleibt: konsumiert nicht fahren — und nach dem Konsum ausreichend Zeit lassen. Wer auf Nummer sicher gehen will, plant Fahrten am Folgetag ein oder nutzt Öffis. Verlässliche Details liefern immer die offiziellen Quellen.

Über die Redaktion
Redaktion Kifferparadies
Die Kifferparadies-Redaktion recherchiert News, Rechtslage und Wissen rund um Cannabis — unabhängig, faktenbasiert und finanziert über klar gekennzeichnete Partnerlinks.
Beitrag teilen