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Glossar · Recht

CanG

Das deutsche Cannabisgesetz (seit 2024): erlaubt Erwachsenen Besitz, Eigenanbau und Anbauvereinigungen.

Das Cannabisgesetz (CanG) trat 2024 in Kraft und beendete die generelle Kriminalisierung: Erwachsene dürfen eine begrenzte Menge besitzen, bis zu drei Pflanzen selbst anbauen und sich in nicht-gewerblichen Anbauvereinigungen zusammenschließen.

Gleichzeitig gelten klare Grenzen: Jugendschutz, Konsumverbote in bestimmten Zonen, Mengenobergrenzen und ein THC-Grenzwert im Straßenverkehr. Details werden laufend präzisiert — für aktuelle Regeln immer offizielle Quellen prüfen.

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